Gehen Sie in wenigen Jahren in den Ruhestand? Dann könnte die Verbesserung bei der Basisrente interessant sein.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass der Besteuerungsanteil bei der Basisrente langsamer ansteigt als ursprünglich festgelegt. Menschen, deren Rentenbeginn bspw. in 2024 fällt, müssen lediglich 83 % ihrer Auszahlungen aus der Basisrente versteuern. Pro Jahr steigt der Anteil um 0,5 %. Wer 2058 in Rente geht, versteuert die Auszahlungen somit zu 100 %.
Für alle, die kurz vor dem Ruhestand stehen, ergibt sich dadurch eine interessante Konstellation: Die Beiträge für eine Basisrente können zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden, während die späteren Leistungen deutlich geringer besteuert werden. Meist wird der Vorteil noch dadurch vergrößert, dass das zu versteuernde Einkommen während der aktiven Arbeitszeit höher ist als im Ruhestand: Höhere Steuervorteile jetzt, geringere Steuerbelastungen später!
Beispiel:
Aktive Arbeitszeit | Ruhestand | |
Grenzbelastung Einkommensteuer | 42 % | 30 % |
Einzahlung/Auszahlung Basisrente | 1.000 EUR (davon 100 % absetzbar) | 1.000 EUR (davon zum Renteneintritt in bspw. 2028 nur 85 % zu versteuern = 850 EUR) |
Steuervorteil/Steuerbelastung | + 420 EUR | – 255 EUR |
Der Staat fördert Beiträge bis zu 27.566 EUR (einzelveranlagte Personen) bzw. 55.132 EUR (zusammenveranlagte Eheleute oder Lebenspartner) pro Jahr.
Möchten Sie noch für das aktuelle Jahr 2024 Beiträge steuerbegünstigt ansparen und damit Ihre Rentenleistungen erhöhen?
Eine Auswahl an ausgezeichneten Versicherungstarifen (von sehr sicher bis chancenreich, auch nachhaltige Varianten) halten wir für Sie bereit.