Wer größere Beträge vererben oder -schenken will, stößt mitunter auf das Problem, dass die geltenden Freibeträge nicht ausreichen. In der Regel macht es auch keinen Unterschied, ob Begünstigte die Bereicherung bspw. in Form von Bargeld, eines Sparkontos oder eines Wertpapierdepots erhalten – es fallen jeweils identische Steuern an.
Eine Sonderstellung bildet jedoch das begünstigte Betriebsvermögen. Unter gewissen Voraussetzungen sind Übertragungen von begünstigtem Vermögen bis zu 100 % steuerfrei.
Einige unserer aktuellen Kapitalanlagen erfüllen die Bedingungen, um als begünstigtes Betriebsvermögen zu gelten.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten.
Vererben und verschenken: begünstigtes Betriebsvermögen dank unternehmerischen Beteiligungen