Landwirte und Unternehmer: steuerfreie Reinvestition von Veräußerungsgewinnen

Hohe Steuerbelastungen sind oftmals die Folge von Veräußerungen betrieblicher Grundstücke und Immobilien. Vor allem bei landwirtschaftlichen Flächen, die seit Generationen zum Betrieb gehörten und mit einem entsprechend geringen Buchwert ausgewiesen wurden, resultieren u.U. stattliche Gewinne aus dem Verkauf. Und von diesen Gewinnen möchte das Finanzamt einen ordentlichen Teil abzweigen.

Jedoch bietet das Steuerrecht eine Alternative gegenüber der sofortigen Besteuerung an: Verkäufer von betrieblichen Grundstücken und Immobilien (in der Regel handelt es sich hierbei um Landwirte und Unternehmer) dürfen ihre Veräußerungsgewinne nach § 6b bzw. § 6c EStG reinvestieren und somit die sofortige Besteuerung abwenden. Neben der Reinvestition im eigenen Betrieb bietet sich eine Reinvestition in Immobilienfonds, die sich auf die Nutzung dieser Regelung spezialisiert haben, an (sogenannte 6b-Fonds).

Der Vorteil der 6b-Fonds ist, dass sie eine rechtssichere und einfache Umsetzung der Reinvestition ermöglichen. Der Anleger muss sich um nichts selbst kümmern, da Verwaltung und Bewirtschaftung des Reinvestitionsobjekts von erfahrenen Experten übernommen werden.

Aktuell bietet das Emissionshaus Dr. Peters aus Dortmund einen 6b-Fonds an. Dr. Peters ist seit fast 50 Jahren am Markt, bereut an die 100.000 Anleger in unterschiedlichen Anlageklassen. Damit zählt Dr. Peters zu den erfahrensten und größten Anbietern von Sachwertinvestments in Deutschland.

Der neue 6b-Fonds investiert in eine Büroimmobilie in Aschaffenburg. Die Immobilie ist die Deutschlandzentrale von DPD, einem der größten Paketdienste. In 2022 und 2023 wurden die Mietflächen umfangreich umgebaut und modernisiert. Zur Verbesserung der Energieeffizienz wurde ein Heizungs- und Kühlsystem nach dem Wärmepumpenprinzip nachgerüstet. Ein bonitätsstarker Mieter sowie ein langfristiger und indexierter Mietvertrag sollen für zuverlässige Rückflüsse sorgen.

Zur Ermittlung der individuellen steuerlichen Vorteilhaftigkeit ist immer ein Steuerberater hinzuzuziehen.

Landwirte und Unternehmer: steuerfreie Reinvestition von Veräußerungsgewinnen

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